Keine Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Antrag gilt für die Gemarkung Beddingen, Flur 5 und 6, Flurstücke 20/11, 13/36 und 10/5.
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist (gem. den §§ 6 bis 14 in Verbindung mit Nummer 1.6.3 der Anlage 1 UVPG) im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Als Ergebnis der Vorprüfung hat das Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter festgestellt, dass für das Vorhaben keine Gründe erkennbar sind, die Anlass zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung geben.
Es wird deshalb hiermit bekannt gemacht: Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Stadt Salzgitter
Fachgebiet Umwelt
Im Auftrag
gez. Michael Buntfusz