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Unterhaltsangelegenheiten

Die Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten ist ein kostenloses Angebot des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie.

Wer kann sich beraten lassen?

  • alleinerziehende Elternteile bei der Klärung der Unterhaltsansprüche des Kindes einschließlich Berechnung und entsprechender Beurkundung
  • Mütter oder Väter, bei denen das Kind lebt hinsichtlich eigener Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil (sog. Betreuungsunterhalt)
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern.

Nach Terminabsprache beurkunden wir kostenfrei Unterhaltsverpflichtungen

  • für Kinder die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteils

Falls mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil keine einvernehmlichen Regelungen getroffen werden können, besteht die Möglichkeit eine Beistandschaft für Ihr minderjähriges Kind einzurichten.

Für das persönliche Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit. Vereinbaren Sie deshalb unbedingt vorab einen Gesprächstermin.

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Kontakt:

Stadt Salzgitter
Beistandschaft

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Bildnachweise

  • PantherMedia / Boris Zerwann