Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökölogischen Funktionen unterbleiben.
Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden,
- um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten,
- um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen,
- um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
- um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Aktuelles: Wasserentnahme wieder möglich
Die untere Wasserbehörde der Stadt Salzgitter teilt aufgrund der aktuellen Situation mit, dass die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wieder erlaubt ist.
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert. Das Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung/Beregnung ist nicht mehr erforderlich und wurde aufgehoben.
Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist dann zulässig, wenn die Abflussmengen erhalten bleiben, die für das Gewässer und anderen verbundenen Gewässern erforderlich sind, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können.
Die Allgemeinverfügung vom 10.07.2024 im vollen Wortlaut ist auf der Internetseite der Stadt Salzgitter einsehbar (siehe unten).