Die Untere Abfallbehörde nimmt im wesentlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahr. Diese Aufgaben betreffen neben bestimmten Wirtschaftszweigen vor allem illegale Abfallentsorgungen.
Daneben gibt es für das Gebiet der Stadt Salzgitter gesonderte Regelungen für Osterfeuer und Gartenabfälle (siehe die Merkblätter im Downloadbereich).
Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde zum 1. Juni 2012 eine Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen neu eingeführt.