Im Sommer 2023 hat der niedersächsische Landesgesetzgeber neue Regelungen
für die Genehmigung von vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen (Stichwort Scheunenfeste) geschaffen. Diese bringen
erhebliche Vereinfachungen für die Veranstalter und Veranstalterinnen mit sich.
So wird für das neue Genehmigungsverfahren nach § 63 (2) NBauO in den meisten Fällen für die Antragstellung keine Bauvorlageberechtigung mehr benötigt. Dies bedeutet, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter den Antrag selbst stellen kann. Zudem wurde gegenüber der ursprünglichen Regelung der Prüfungsumfang des Genehmigungsverfahrens erheblich reduziert. Dieser legt den Fokus auf das Thema Gefahrenabwehr und beschränkt sich damit in der Mehrzahl der Fälle auf die Prüfung des Brandschutzes.
Weitere Informationen
Tipps für Veranstalterinnen und Veranstalter und weitere Informationen finden Sie in dem von uns bereitgestelltem Merkblatt.