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Schwangerenkonfliktberatung
- im Rahmen des § 218 StGB
- zu finanziellen Hilfen für Schwangere, Anträge an die Stiftung „Mutter und Kind“
- zu Familienplanung und Empfängnisverhütung
Beratung zur vertraulichen Geburt nach § 25 Schwangerschaftskonfliktgesetz
Die vertrauliche Geburt dient zur Geheimhaltung der Schwanger- und Mutterschaft und zur Unterstützung von Schwangeren und Müttern in konflikthaften Lebenssituationen. Zudem bietet sie die Möglichkeit, unter professioneller medizinischer Hilfe das Kind zu entbinden.
Aufgaben:
- Erstberatung und Unterstützung zur vertraulichen Geburt (anonym)
- Organisations- und Steuerungsinstanz der vertraulichen Geburt
- Umfassender Vertraulichkeitsschutz im gesamten Verfahren (anonyme Identität)
- Aufklärung über gesetzliche Regelungen
- Aufzeigen geeigneter Hilfsangebote
- Umfassende Nachbetreuung und weitergehende Beratungsmöglichkeit