Wohnraumförderung
Neubau, Ausbau und Umbau von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, deren Erwerb im Zusammenhang mit einer Modernisierung steht oder die energetische Modernisierung von Wohneigentum können unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln des Landes Niedersachsens gefördert werden.
Fördermittel können insbesondere erhalten: Haushalte mit Kindern bzw. mit behinderten oder pflegebedürftigen Personen, deren Behinderung einen besonderen baulichen Aufwand erforderlich macht, um die Wohnungen behindertengerecht zu gestalten.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Wohnraumförderungsstelle über die Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung und das Antragsverfahren.
Zu beachten ist, dass alle Fördermittel vor Abschluss von bindenden Verträgen beantragt werden müssen.
Gern hilft Ihnen unser Team persönlich weiter!