Ziel
Das Ziel: Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften mit Kindern das Bauen auf städtischen Grundstücken zur Selbstnutzung zu erleichtern und Neubürgerinnen und Neubürger zu gewinnen. Die Förderung der städtischen Grundstücke unterteilt sich in Grundförderung und Kinderkomponente.
Grundförderung
Als Grundförderung wird eine Pauschale für alle Bauwilligen gewährt, die ein städtisches Grundstück erwerben. Sie beträgt unabhängig von der Grundstücksgröße 2.000 Euro. Damit werden auch junge Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs noch kein Kind haben. Die Grundförderung wird mit dem Grundstückskaufpreis verrechnet.
Kinderkomponente
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden 4 Euro je Quadratmeter vom Grundstückskaufpreis in Abzug gebracht.
Alles in allem ist die Einzelförderung in der Höhe begrenzt auf 10.000 Euro. Der Zuschuss wird bis zu einer Familieneinkommensgrenze von max. 80.000 Euro im Jahr gewährt. Das Familieneinkommen wird definiert durch die Summe der positiven Einkünfte gemäß dem letzten Steuerbescheid. Entsprechende Nachweise sind bei den Vertragsverhandlungen vorzulegen, damit der errechnete Grundstückskaufpreis in den Kaufvertrag eingearbeitet werden kann.
Beispiel:
Eine Familie mit 2 Kindern möchte ein 700 m² großes Grundstück erwerben. Die Höhe der Förderung errechnet sich wie folgt:
Grundförderung:
2.000 Euro
Kinderkomponente: 2 x 4 x 700
(Anzahl Kinder x 4,– € x Anzahl Quadratmeter)
5.600 Euro
Gesamtförderbetrag:
7.600 Euro
Da das positive Jahreseinkommen der Familie unter 80.000 Euro liegt, kann sie sich über die Verminderung des Grundstückskaufpreises um 7.600 Euro freuen.
Über Fördermöglichkeiten beim Erwerb eines Grundstückes informieren wir Sie gern ausführlich.
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Städt. Eigenbetrieb Salzgitter Grundstücksentwicklung