Um die Gehölze in der freien Landschaft vor Schäden oder Zerstörung zu schützen, hat die untere Naturschutzbehörde der Stadt Salzgitter eine Gehölzschutzverordnung erlassen.
Diese gilt nur im so genannten „Außenbereich“, also außerhalb von Gebieten, die zusammenhängend besiedelt sind oder in denen ein Bebauungsplan gilt.
Darin unterscheidet sich diese Verordnung von typischen „Baumschutzsatzungen“, die meist auf innerstädtische Bereiche zugeschnitten sind.