Mit der FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, das ökologische Netz NATURA 2000 zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen sie bestimmte Gebiete benennen, schützen und bei Bedarf auch entwickeln. Die Richtlinie benennt die fachlichen Grundlagen dafür sowie die erforderlichen Verfahren.
Die bereits 1979 verabschiedete EU-Vogelschutzrichtlinie enthält vergleichbare Regelungen, die sich jedoch ausschließlich auf Vogelarten beziehen.
Die nach diesen beiden Richtlinien entstehenden Schutzgebiete bilden das Netz NATURA 2000.