Unter dem Motto „Ein Viertel bewegt sich“ entwickelte sich aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren ein besonderes Netzwerk. Der soziale Zusammenhalt im Viertel ist in den vergangenen Jahren gewachsen.
Dieses Miteinander zeigt sich an vielen gemeinsamen Aktivitäten wie beispielsweise dem jährlichen Stadtteilfest, der Arche 4 als offenem Haus oder dem neuen Stadtteilgarten. Zudem konnte eine Vielzahl an baulichen Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Die grundlegende Modernisierung und Instandsetzung des Gebäude- und Wohnungsbestands als wichtiger Impuls im bisherigen Stadterneuerungsprozess ist jedoch weiterhin ausbaufähig.
Der nach heutigen Maßstäben nicht mehr adäquate Wohnungsbestand konnte in der Vergangenheit aufgrund der vorherrschenden Eigentümerstruktur, der Vielzahl an Eigentümerwechseln und deren zurückhaltender Investitionsbereitschaft bislang nicht wie erforderlich und gewünscht entwickelt werden. In Folge dessen war der Gesamtabschluss des Sanierungsverfahrens bereits für Ende 2020 vorgesehen.
Mit einem sich im Jahr 2019 vollzogenen Eigentumsübergang von ca. 700 Wohneinheiten in der Ostsiedlung auf eine neue Investorin hat sich die Perspektive ergeben, das zentrale Ziel des Erneuerungsprozesses neu anzugehen und die bisherigen Erfolge des Stadterneuerungsprozesses abzurunden und nachhaltig zu sichern.
Die neue Eigentümerin beabsichtigt, umfassend und sukzessive in die Gebäude (z.B. Fassaden- und Dachsanierungen, Erneuerung der Hauszugänge, Veränderung der Wohnungsgrundrisse, etc.) und auch in das Wohnumfeld (Schaffung von Aufenthaltsflächen, Spielbereichen oder Zuwegungen zu den Gebäuden) zu investieren. Die Stadt Salzgitter beabsichtigt, die geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln zu bezuschussen.
Als Grundlage hierfür hat der Verwaltungsausschuss (vertretend für den Rat der Stadt Salzgitter) in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, den Durchführungszeitraum der Stadterneuerungsmaßnahme bis zum 31.12.2025 zu verlängern und der Realisierung der in der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzept für den Zeitraum 2021 bis 2025 enthaltenen Einzelmaßnahmen zugestimmt. Neben der Aufwertung der Ostsiedlung sind somit beispielsweise die Voraussetzungen geschaffen, um auch weiterhin investitionsbereite Eigentümerinnen und Eigentümer bei beabsichtigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihrem Gebäude und im Wohnumfeld mit Städtebauförderungsmitteln zu unterstützen.
Nähere Informationen hierzu gibt es in der Rubrik „Förderung von privaten Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen“.