Für das Gebiet der Stadt Salzgitter wird für diese zwei Tage eine Ausnahme von dem Erfordernis der Erlaubnispflicht für das Abschießen bestimmter pyrotechnischer Munition zugelassen.
Vor Abschuss der Munition ist aber sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten.
Die Stadt appelliert an die Bevölkerung trotz Feierlaune die Unfallrisiken im Auge zu behalten, damit alle Feiernden das neue Jahr fröhlich und unbeschwert beginnen können. Außerdem macht der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung deutlich, dass die Zufahrten der Feuerwehrhäuser freizuhalten sind.
Weitere Informationen: Telefon 05341 / 839-3241, E-Mail ordnungstadt.salzgitterde.