In seiner Sitzung am 27. September 2017 hatte der Rat der Stadt Salzgitter die Einführung eines „Salzgitter-Passes“ als Sozialpass beschlossen. Diesen Pass bekommen nun erstmalig die Empfänger von Sozialhilfeleistungen, von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie zum Stichtag 1. Oktober 2018 im Leistungsbezug standen. Die Zusendung erfolgt automatisch Ende November bzw. Anfang Dezember auf dem Postweg. Bei Familienverbänden erhält jedes im Leistungsbezug stehende Familienmitglied einen eigenen Pass.
Der „Salzgitter-Pass“ ist grundsätzlich ein Jahr gültig und wird auch in den Folgejahren bei fortbestehendem Leistungsbezug rechtzeitig per Post übersandt.
Wer erst nach dem 1. Oktober 2018 die Bewilligung von Leistungen erhalten hat, kann den „Salzgitter-Pass“ nachträglich beantragen. Für die Abgabe dieser Anträge stehen im Bürgercenter Lebenstedt, im Bürgercenter Salzgitter-Bad sowie im Dienstgebäude des Jobcenters entsprechende Sammelboxen zur Verfügung.
Mit dem Sozialpass gibt es bei bislang elf Einrichtungen/Institutionen Vergünstigen (zum Beispiel Volkshochschule, Eissporthalle, Musikschule im Fachdienst Kultur). Die Stadt Salzgitter sucht weitere Einrichtungen/Institutionen, die Vergünstigungen anbieten.
Nähere Informationen rund um den „Salzgitter-Pass“ gibt es auf der Internetseite der Stadt Salzgitter (salzgitter.de/salzgitterpass) sowie unter der „Salzgitter Pass-Hotline“ im Fachdienst Soziales und Senioren der Stadt Salzgitter unter 05341/ 839 4030.