Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Salzgitter hat einen Flyer „Wespen, Hornissen und Co“ herausgegeben, in dem nicht nur beschrieben ist, was zu beachten ist, wenn die Tiere allzu lästig und manchmal auch gefährlich werden, hier finden sich auch Adressen von Fachleuten, die im Notfall Abhilfe schaffen.
Der Flyer steht unten auf dieser Seite zum Download bereit und kann im Fachgebiet Umwelt, im Rathaus in Lebenstedt kostenlos erworben werden.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit nur Fachleute mit der Beseitigung von Wespen- oder Hornissennestern zu beauftragen. Denn Hornissen, alle heimischen Hummeln und (Wild-)Bienenarten sowie einige völlig ungefährliche Grab- und Blattwespen gehören zu den durch das Naturschutzrecht besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt oder getötet werden. Für eine solche Genehmigung ist die Naturschutzbehörde zuständig.
Alle anderen Wespenarten - darunter auch die manchmal lästig werdenden Vertreter - unterliegen dem allgemeinen Schutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: Ihre Beseitigung bedarf keiner Genehmigung, jedoch dürfen ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund beschädigt oder zerstört werden.
Da die einzelnen Arten mitunter nur von Fachleuten unterschieden werden können, sollte in Zweifelsfällen eine Begutachtung durch einen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Hierbei kann dann auch über die Notwendigkeit beziehungsweise praktische Möglichkeit einer Umsiedlung oder Beseitigung entschieden werden. Die Feuerwehr ist nicht für die Beseitigung von Wespennestern zuständig.
Die Ansprechpartner bei der unteren Naturschutzbehörde sind unter den Telefonnummern 05341/ 839-3695 und -3421 oder per E-Mail: kerstin.haempkestadt.salzgitterde und moritz.mocekstadt.salzgitterde erreichbar.