Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Salzgitter-Watenstedt und Salzgitter-Immendorf beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt vom 15.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018 bei der Stadt Salzgitter, Rathaus, Joachim-Campe-Str. 6 - 8, 9. Stock, Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 während der Dienststunden montags und dienstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch im Internet auf den nachfolgenden Internetseiten eingesehen werden.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, 28.09.2018, bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der ortsüblich bekannt gemacht wird.