Auf einer anschließenden Pressekonferenz am 29. August stellten der Präsident des NST, Ulrich Mädge (Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg), Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning und Geschäftsführer Dirk-Ulrich Mende die wichtigsten Ergebnisse vor.
Ein wichtiges Thema der Sitzung war der von der Landesregierung vorgestellte Masterplan Digitalisierung. Diesen begrüßt das Präsidium des Verbandes ausdrücklich, verweist jedoch auf die besondere Berücksichtigung von Gewerbegebieten, Schulen und Krankenhäusern beim Ausbau der Glasfasernetze in Niedersachsen. Als Gast der Sitzung war zur Thematik Staatssekretär Stefan Muhle vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eingeladen. Der NST fordert in seinem Beschluss eine unbürokratische Lösung bei der Vergabe von Fördergeldern insbesondere beim Aufbau von freiem WLAN in öffentlichen Gebäuden.
Ein weiteres Thema auf der Tagesordnung war die angedachte Reform der Erzieherausbildung. Derzeit trägt ein Fachforum Ergebnisse zum Thema „Ausbildung und Berufszugang“ zusammen, um dann im Frühjahr 2019 ein Konzept zur Reform der Ausbildung vorzulegen. Damit ist ein neuer Ausbildungsgang im Jahr 2020 wahrscheinlich. „Das ist viel zu spät. Wir brauchen jetzt ein überzeugendes, fertiges Konzept und keine Schiebeverfügung. Die Kommunen und die freien Träger benötigen über ein halbes Jahr Vorlauf um den neuen Ausbildungsgang bei potentiellen Bewerbern bekannt zu machen“, betonte Verbandspräsident Mädge auf der Presskonferenz. Dazu ergänzte Vizepräsident Frank Klingebiel: „Drei Jahre Erzieherausbildung, eine angemessene Ausbildungsvergütung sowie ein verlässlicher Ausbildungsvertrag für die Bewerber sind aus unserer Sicht wesentliche Bausteine für eine dualisierte Ausbildung.“
Ebenfalls thematisiert wurde auf der Sitzung die Klärschlammentsorgung. Auf Grund einer Vorordnung ist dessen Nutzung als Dünger stark eingeschränkt. Der Klärschlamm muss als Abfall verbrannt werden und die dazu notwendigen Monoverbrennungsanlagen stehen in Niedersachsen erst in etwa 5 bis 8 Jahren zur Verfügung. Der NST fordert die die Möglichkeit der Zwischenlagerung für Klärschlamm, solange die Verbrennungskapazitäten noch nicht vorhanden sind.