Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, bei denen die kommerzielle Freizeitgestaltung und der Amüsierbetrieb im Vordergrund stehen. Typische Vergnügungsstätten sind Spielhallen, Internetcafés, Discotheken, Nachtbars, Tanzbars, Striptease-Lokale, Festsäle, Peep-Shows, Swinger-Clubs, Spielcasinos, oder Wettbüros.
Das Konzept trägt dem Gedanken Rechnung, dass Vergnügungsstätten grundsätzlich legale und damit zulässige Nutzungsarten im städtischen Gefüge darstellen, auch wenn die öffentliche Diskussion nicht selten durch moralische Vorbehalte geprägt wird.
Ein „Komplettausschluss“ von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet ist rechtlich nicht haltbar. Dessen ungeachtet können Vergnügungsstätten, wenn sie keiner städtebaulich verträglichen Steuerung unterliegen, Störungen der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung auslösen.
Im Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Salzgitter werden daher Standorte bzw. Ansiedlungsregeln definiert, die aus städtebaulicher Sicht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten dort empfehlen, wo sie mit der städtischen Ordnung und Entwicklung verträglich sind.