Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat der Stadt Salzgitter abermals aufgrund der vom Rat am 19.12.2018 im Doppelhaushalt für 2020/2021 verabschiedeten Konsolidierungsmaßnahmen eine Bedarfszuweisung in Höhe von 5 Mio. € für das Jahr 2019 zum Abbau der aufgelaufenen Schulden zugesprochen. Dabei handelt es sich um den höchst möglichen Bewilligungsbetrag im Bewilligungsverfahren 2019.
Oberbürgermeister Klingebiel bewertet die weitere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen als dringend notwendig, aber auch berechtigt: „Dass das Land Niedersachsen unserer Stadt zum dritten Mal in Folge eine Bedarfszuweisung in Höhe von 5 Mio. € bewilligt, ist erfreulich. Damit würdigt das zuständige Nds. Ministerium für Inneres und Sport die fortdauernden eigenen städtischen Konsolidierungsbemühungen auch im Haushaltsjahr 2019. Die Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen belaufen sich in den Jahren 2017 bis 2019 inzwischen auf insgesamt 15 Mio. €. Diese Entschuldung der Stadt Salzgitter mit Bedarfszuweisungsmitteln des Landes ist mit Blick auf die unverschuldet hohen städtischen Schulden allerdings auch dringend geboten und im kommunalen Vergleich auch berechtigt. Sie bestätigt darüber hinaus den Willen des Landes Niedersachsen, der Stadt Salzgitter mit ihren besonderen und komplexen Problemlagen in konsequenter und nachhaltiger Weise zu helfen.“
Wie in den Bewilligungsverfahren 2017 und 2018 mussten auch in 2019 als Bewilligungskriterien für eine Bedarfszuweisung dem Antragsteller eine „außergewöhnliche Haushaltslage“, eine „besondere Finanzschwäche“, eine „besondere Bedürftigkeit“ und ein „besonderer Eigenbeitrag zur Entschuldung“ vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport als Bewilligungsbehörde attestiert werden.
Klingebiel: „Ich habe dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport erneut verdeutlichen können, dass diese Kriterien bei der Stadt Salzgitter unzweifelhaft vorliegen und freue mich über diese deutliche Landesunterstützung.“