Welche Fristen dabei gelten und was sonst zu beachten ist, kann in zwei übersichtlichen Informationen nachfolgend eingesehen werden.
Festgelegt hat die Fristen für den Umtausch der alten Führerscheine der Bundesrat.
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Alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 getauscht werden.
Welche Fristen dabei gelten und was sonst zu beachten ist, kann in zwei übersichtlichen Informationen nachfolgend eingesehen werden.
Festgelegt hat die Fristen für den Umtausch der alten Führerscheine der Bundesrat.