Inhalt anspringen

Salzgitter

Haus des Jugendrechts in Salzgitter

Im Amtsgericht Salzgitter wurde am Montag, 4. März, im Beisein von Justizministerin Barbara Havliza die Kooperationsvereinbarung für ein "Haus des Jugendrechts" geschlossen.

Salzgitter ist damit nach Osnabrück der zweite Standort in Niedersachsen, an dem eine solche Abrede getroffen wird, die insbesondere zu einer Beschleunigung von Jugendstrafverfahren führen soll.

Unterschrieben wurde die Vereinbarung von der Leitenden Oberstaatsanwältin aus Braunschweig, Katrin Ballnus, dem Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel, dem Direktor des Amtsgerichts Salzgitter Eckart Müller-Zitzke und dem Polizeidirektor Volker Warnecke. Anwesend waren zudem der Staatssekretär aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, sowie der Generalstaatsanwalt von Braunschweig, Detlev Rust.

Die Errichtung von "Häusern des Jugendrechts" ist ein wichtiges Justiz-Vorhaben des Koalitionsvertrages der Niedersächsischen Landesregierung. An den Standorten Göttingen, Lüneburg, Hannover, Osnabrück und Salzgitter werden die Sachbearbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe und freien Trägern künftig noch enger als bislang zusammenarbeiten, um Jugendkriminalität gemeinsam zu verhüten und zu bekämpfen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Amtsgericht Salzgitter haben zur Umsetzung des "Hauses des Jugendrechts" jeweils eine zusätzliche Stelle erhalten.

Justizministerin Havliza: "Bei Jugendlichen gilt ganz besonders, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss. In Salzgitter wollen wir mit dem "Haus des Jugendrechts" neue Wege gehen, um die Abläufe in Jugendstrafverfahren zu erleichtern und zu verbessern. Salzgitter ist der einzige der fünf ausgewählten Standorte der "Häuser des Jugendrechts", der keine Staatsanwaltschaft vor Ort hat. Für Salzgitter ist die Staatsanwaltschaft in Braunschweig zuständig. Daraus können sich wertvolle Erkenntnisse für andere mögliche Standorte in Niedersachsen ergeben."

Innenstaatssekretär Manke: "Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei jungen Menschen die staatliche Sanktion auf eine Straftat so schnell wie möglich erfolgen sollte. Durch die enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe hier im Haus des Jugendstrafrechts in Salzgitter wird zukünftig frühzeitiger, effektiver und gezielter reagiert, um kriminelle Karrieren junger Menschen bereits ganz am Anfang durch abgestimmtes und konsequentes Eingreifen zu stoppen."

Oberbürgermeister Klingebiel: "Vernetzte Arbeit wie im Haus des Jugendrechts ist in vielen Bereichen wirkungsvoll! Ich freue mich, dass in Salzgitter zukünftig Stadtverwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe und freie Träger noch intensiver zusammenarbeiten können. Eine effektive und schnelle Verfolgung der Delikte von Jugendlichen ist absolut sinnvoll. Doch die Schnelligkeit des Verfahrens ist nur ein Aspekt. Chance und Herausforderung zugleich ist es, deutlich zu machen, dass trotz der engen Verzahnung alle beteiligten Akteure ihre eigene Rolle haben. Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist eine andere als die der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie stehen nicht in Konkurrenz, sondern arbeiten abgestimmt miteinander und mit dem Jugendlichen. Und wenn diese Zusammenarbeit auch noch präventiv wirkt, haben wir viel erreicht!"

Ein enges Zusammenwirken der beteiligten Institutionen ist neben der zügigen Strafverfolgung noch aus einem weiteren Grund in diesem Jahr von hoher Relevanz. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder ergeben sich erhebliche Änderungen im Jugendgerichtsgesetz. So wird beispielsweise der Bericht der Jugendgerichtshilfe in vielen Fällen früher als bisher zur Verfügung stehen müssen. Der Anwendungsbereich der Pflichtverteidigung wird erweitert, ebenso wie jener der Videoaufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen im Jugendstrafverfahren. Die Standorte der "Häuser des Jugendrechts" haben somit einen enormen Vorteil bei der Anpassung ihrer Verfahrensabläufe an die zu erwartende Gesetzgebung. Sie können aber auch gleichzeitig Impulsgeber für alle anderen Amtsgerichtsbezirke sein.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Salzgitter