Dafür sind u. a. folgende Vorschriften zu beachten:
- Als Brauchtumsfeuer werden nur Feuer anerkannt, die u. a. von Organisationen oder Vereinen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden, für jedermann zugänglich sind und der Brauchtumspflege dienen.
- Verbrannt werden darf ausschließlich Baum- und Strauchschnitt bzw. unbehandeltes Holz, bis zu einer Menge von 150 m³.
- Mit dem Sammeln und lagern des Brennmaterial ist frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zu beginnen. Da kleinere Tiere gerne Schutz im dichten Geäst des aufgetürmten Pflanzenschnitts suchen, ist dieser am Tag des Abbrennens umzuschichten, damit sie die Möglichkeit zur Flucht haben und nicht elendig im Feuer umkommen.
- In diesem Jahr findet das Osterfest in der wahrscheinlich bereits begonnenen Brut- und Setzzeit statt. Besonders daher ist vor dem Umschichten durch eine sorgfältige Kontrolle sicherzustellen, dass sich keine Nester mit Gelegen oder Bruten im Brennguthaufen befinden.
- Sollten Nester entdeckt werden, dürfen diese nicht zerstört, beschädigt oder beeinträchtigt werden. Das betroffene Material muss an Ort und Stelle verbleiben und darf bis zum Ende der Brutzeit auch nicht verbrannt werden.
- Personen sowie benachbarte Grundstücke dürfen durch Rauch und Funkenflug nicht gefährdet werden.
- Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten; eine Brandsicherheitswache ist zu stellen.
- Die Verbrennungsrückstände sind innerhalb einer Woche ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Brennverbot besteht bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste).
Außerdem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter für die ordnungsgemäße Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich ist und er die entstandenen Kosten zu erstatten hat, wenn bei den durchzuführenden Überprüfungen der einzuhaltenden Bestimmungen Mängel festgestellt werden.
Melden Sie das Feuer an
Bitte denken Sie auch daran, ein bisher nicht gemeldetes Osterfeuer unverzüglich schriftlich beim Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter anzumelden. Dort stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für Fragen zur Verfügung.
Getränke und Speisen
Wenn Sie beim Osterfeuer Getränke und Speisen verkaufen möchten, ist dies umgehend beim Fachdienst Bürgerservice und Ordnung – Gewerbeangelegenheiten – anzumelden.