Oberbürgermeister Klingebiel: "Die Verhandlungen waren hart in der Sache, drohten mehrfach zu scheitern, konnten dann aber erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Für Salzgitter bedeutet dies, dass nach den vereinbarten Verteilungskriterien "Anzahl der Kita-Gruppen" und "Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und vorrangig nicht Deutsch sprechend" auf Salzgitter eine Fördersumme von insgesamt 6.270.343,46 € für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2023 entfällt. Damit stehen der Stadt Salzgitter 1.749.863,30 €/Jahr für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der Qualität in den Kindertagesstätten zur Verfügung. Ein großartiger Verhandlungserfolg, aber auch dringend notwendig."
Salzgitter kann nunmehr nicht nur in den Neubau von Kindertagesstätten, sondern auch in die Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindertagestätten investieren.
"Damit werden nicht nur die Förderbedingungen für die Kinder verbessert, sondern es ist auch eine deutliche und notwendige Qualitätsverbesserung des Arbeitsplatzes in der Kindertagesstätte", stellt Oberbürgermeister Klingebiel fest.
Die Richtlinie Qualität in Kitas des Nds. Kultusministeriums vom 23.10.2019 beinhaltet sechs Förderbereiche, in Salzgitter werden nach Rücksprache mit den Kita-Trägern folgende Bereiche favorisiert:
Zusatzkräfte Betreuung:Hier löst die Richtlinie Qualität die Richtlinie Quick ab. Bisherige Quick-Kräfte können mit Einstellung ab dem 01.01.2020förderfähig wieder beschäftigt werden. Aktuell sind 52 QuiK-Kräfte in den Kitas beschäftigt. Die Anzahl der Zusatzkräfte in den Gruppen der ab 3jährigen in den Kitas wird nun in den kommenden drei Jahren noch einmal gesteigert werden können. Die Gewichtung des Einsatzes vor Ort erfolgt mit den Trägern der Kitas abgestimmt auf Grundlage der integrierten Sozialstrukturplanung.
Zusatzkräfte Leitung: Der Einsatz zusätzlicher Personalressourcen zur Unterstützung der Kita-Leitung soll gefördert werden.
Zusatzkräfte Ausbildung: Gefördert werden Personalausgaben für die Beschäftigung von Personen, die tätigkeitsbegleitend einen ersten berufsqualifizierten Abschluss zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten erwerben.
Die konzeptionellen Überlegungen über den Einsatz der finanziellen Mittel werden im Arbeitskreis Qualität in Kitas, bestehend aus Trägervertretungen und Kita-Leitungen unter Moderation der Stadtverwaltung entwickelt. Ein zwischen Stadt Salzgitter und Kita-Trägern abgestimmtes Konzept ist bis April 2020 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Hintergrund:
Zuwendungsempfänger sind nach der Förderrichtlinie die Städte und Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die die Zuwendungen an die jeweiligen Träger von Kindertageseinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiterleiten.
Förderanträge sind nach einem einheitlichen Vordruck bis zum 30.11.2019 bei der Nds. Landesschulbehörde - Regionalabteilung Hannover (Landesjugendamt) - als Bewilligungsbehörde zu stellen.