Zum Hintergrund:
In der Turnhalle der Grundschule Altstadtschule wurde zur Überprüfung der Deckenkonstruktion die Decke geöffnet. Es wurde festgestellt, dass der Rieselschutz (vor künstlichen Mineralfasern „KMF“) an verschiedenen Stellen der Decke beschädigt ist. Das Ergebnis einer Raumluftmessung der inuma Gmbh, Dorstadt vom 13.02.2019 zeigt jedoch, dass in der Sporthalle keine KMF-Belastung vorliegt.
Eine Raumluftmessung muss unter Nutzungsbedingungen stattfinden, um unverfälschte Ergebnisse zu liefern. Es geht dabei um die Erfassung der tatsächlichen Exposition der Raumnutzerinnen und Nutzer mit den ggf. vorhandenen Innenraumschadstoffen. Entsprechende Bedingungen zur Probemessung werden in verschiedenen Handreichungen und Empfehlungen u.a. vom Ausschuss für Innenraumhygiene beschrieben.
Dort wird für Raumuntersuchungen von Räumen, die mit einer Lüftungsanlage (wie die der Turnhalle Altstadtschule, sog. RLT-Anlage) belüftet werden, empfohlen, die Anlage mindestens drei Stunden vor der Probenahme unter üblichen Betriebsbedingungen zu betreiben. Die Lüftungsanlage der Halle war seit dem Vorabend der Messung jedoch außer Betrieb, was in den Wintermonaten nicht üblich ist.
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch den Betrieb der Lüftungsanlage die Faseranzahl in der Turnhalle erhöht, denn die Lüftungsanlage saugt die Außenluft über Lüftungsgitter im Außenbereich an und führt sie über Lüftungskanäle in den Hallenraum. Trotzdem wird die KMF-Raumluftmessung unter den realen Lüftungsbedingungen wiederholt, um alle möglichen Gesundheitsgefährdungen für die Hallennutzerinnen und Nutzer ausschließen zu können.
Falls sich bei der erneuten Messung das KMF-Raumluftergebnis („keine erhöhte Raumluftbelastung“) bestätigt, ist in Rücksprache mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt eine Gefährdung nicht erkennbar. Die Sperrung der Turnhalle könnte dann aufgehoben werden. Dazu informieren wir Sie wieder!