Sobald die Markierungen auf den Straßen „An der Erzbahn“ und „Breslauer Straße“ aufgetragen sind, werden die bisherigen Schilder durch neue Verkehrsschilder ersetzt. Die Markierungen und die neuen Schilder verweisen dann auf die neue Verkehrsführung. Hier ist unbedingt die Einbeziehung der Fußgänger und Radfahrer zu beachten. Durch die Einrichtung einer Radfahrerfurt und eines Fußgängerüberweges muss bei der neuen Rechtsabbiegemöglichkeit aus Richtung ZOB kommend zwingend beachtet werden, dass der die Radfahrerfurt nutzende Radverkehr vorfahrtsberechtigt ist.
Die Kosten für die erforderlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen einschließlich der Kosten für eine DIN-gerechte Beleuchtung des Fußgängerüberweges belaufen sich auf schätzungsweise 20.000 Euro.
Die neue Verkehrsführung:
- Die Breslauer Straße wird vorfahrtsberechtigt. Alle gegenwärtig erlaubten Fahrbeziehungen am Knoten An der Erzbahn / Breslauer Straße sind auch zukünftig möglich.
- Hinzu kommt das Linksabbiegen in die Straße „An der Erzbahn“ aus Richtung Innenstadt/Unterführung.
- Zur Querung der Straße „An der Erzbahn“ wird ein (bei Dunkelheit beleuchteter) Fußgängerüberweg angelegt. Die Radfahrenden werden vorfahrtberechtigt über eine Furt parallel zum Fußgängerüberweg geführt
- In Abstimmung mit der KVG, der Unteren Verkehrsbehörde der Stadt Salzgitter, dem Fachdienst Tiefbau und Verkehr sowie der Polizei wird für ein Jahr lang probeweise diese neue Vorfahrtsregelung an der Einmündung geändert.