Aktuell sind rund 4.700 Personen über 18 Jahren mit einem Zweitwohnsitz in Salzgitter gemeldet. Dieser Personenkreis wird Mitte Dezember 2019 mit der Adresse der Hauptwohnsitze durch die Stadt Salzgitter angeschrieben und aufgefordert, den Erklärungsbogen zur Zweitwohnungsteuer bis Mitte Januar 2020 ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt zurückzusenden.
Sollte die Zweitwohnung nicht mehr bestehen oder soll die Zweitwohnung in die Hauptwohnung umgemeldet werden, so ist die Ab- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des zukünftigen Hauptwohnsitzes zu durchzuführen. Maßgeblich für die Entscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist, dass sich am Hauptwohnsitz der überwiegende Lebensmittelpunkt befindet.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnungsteuer in Salzgitter ist die Nettokaltmiete der Zweitwohnung. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent der Nettokaltmiete. Die Steuer ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres mit je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Befreit von der Zweitwohnungsteuer sind u.a. Studenten, die in der Stadt Salzgitter eine Zweitwohnung innehaben und mit Hauptwohnung z.B. in der Wohnung der Eltern gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.