Die Gebühr für einen Personalausweis steigt ab 1. Januar 2021
Ab 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr 37,00 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gültigkeitsdauer bleibt wie bisher bei 10 Jahren. Im Gegenzug fallen keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises an. Bislang werden hierfür jeweils 6,00 Euro verlangt.
Die Gebühr für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, beträgt 22,80 Euro und die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis mit 10 Euro bleiben gleich.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises ist das persönliche Erscheinen in den beiden BürgerCenter in Lebenstedt und Salzgitter-Bad in jedem Fall erforderlich. Mitzubringen sind ein aktuelles, biometrietaugliches Foto sowie der bisherige Personalausweis.
Auf der Homepage der Stadt Salzgitter kann ein Termin über die Online-Terminvergabe in einem der beiden BürgerCenter gebucht werden.
Neue eID-Karte für EU-Bürger/innen
Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eingeführt. Die „eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.“
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) können damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen.
Diese Funktion steht bislang lediglich Bundesbürgerinnen und -bürgern mit dem Personalausweis sowie Ausländerinnen und Ausländern, die unter das Aufenthaltsgesetz fallen (mit dem elektronischen Aufenthaltstitel) zur Verfügung.
Die eID-Karte ist kein Ausweis und somit kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht. Eine Aufnahme eines Lichtbildes in die eID-Karte ist nicht vorgesehen.
Die Karte kann gegen eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro in einem der beiden BürgerCenter beantragt werden. Ein anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis muss vorgelegt werden, damit eine persönliche Identifizierung möglich ist.