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Salzgitter

Oberbürgermeister erlässt weitere Allgemeinverfügung

Eine fachliche Weisung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird in Salzgitter durch eine Allgemeinverfügung umgesetzt und ist ab morgen, 19. März, gültig.

„Die Taktrate, in der Einschränkungen für das öffentliche Leben bekanntgegeben werden müssen, bleibt leider unverändert hoch“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel bei der täglichen Lagebesprechung am heutigen Mittwoch, 18. März, im Rathaus. Dazu erläuterte Klingebiel weiter: „Es ist notwendig und sinnvoll, den touristischen Betrieb auszusetzen, um überregional Ansteckungsketten weitgehend zu verhindern. Auch ist mir der Schutz von Menschen mit Behinderung ein besonders wichtiges Anliegen.“  

Dazu hat die Stadt Salzgitter am 18. März in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 19. März gültig ist. Diese umfasst die Bereiche Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants, Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe. „Hauptziel bei allen Maßnahmen ist, die sozialen Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um so die Ansteckungswahrscheinlichkeit weiter zu senken. Das ist der einzige sinnvolle Weg, um die Zahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus kontrollieren zu können“, betonte Klingebiel weiter.

Diese Regelung wird aufgrund der fachlichen Weisung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute von allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen umgesetzt werden und damit landesweit gelten.

Klingebiel ergänzte zum Thema Schließung des Rathauses: „Das war ein notwendiger Schritt. Viele Anliegen und Fragen an die Verwaltung lassen sich auch per Post, E-Mail und am Telefon klären. Am heutigen Mittwoch wurden erste Nottermine in der Stadtverwaltung vergeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) zum Termin mitzubringen ist, um sich ausweisen zu können. Und ich erneuere noch einmal meinen dringenden Appell an alle Bürgerinnen und Bürger im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit meiner Stadtbediensteten gut zu überlegen, ob der von Ihnen erbetene Nottermin in der Stadtverwaltung auch bei dieser kritischen Lage nicht doch noch einige Zeit warten kann.“

 

Inhalte der Allgemeinverfügung:

Erläuterungen und Hinweise