Aktuell werden die Bäume vor Ort durch Fachleute untersucht. Alle Bäume, die gekennzeichnet sind, müssen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht entnommen werden. Sie sind aufgrund der extremen Trockenheit der vergangenen Jahre abgestorben, beziehungsweise sind dabei abzusterben. Betroffen sind hierbei insbesondere die südexponierten Standorte.
Diese Bäume stellen für die Besucherinnen und Besucher sowie die angrenzende Bebauung eine Gefahr dar, da abgestorbene Äste abbrechen oder ganze Bäume unkalkulierbar umfallen können. Die Sicherheit dieses wichtigen Erholungswaldes, insbesondere im Bereich der befestigten Rundwege, sowie der angrenzenden Bebauung, machen die Fällungen unabdingbar. Es muss leider aufgrund des Alters und der Vorschädigungen des bestehenden Waldbestandes vom Absterben weiterer Bäume ausgegangen werden. Darüber hinaus ist insbesondere abseits der befestigten Wege immer mit waldtypischen Gefahren zu rechnen.
Die nötigen Arbeiten werden durch eine Fachfirma durchgeführt und werden voraussichtlich in der siebten Kalenderwoche beginnen und dann mehrere Tage andauern. In dieser Zeit ist der Wald nur eingeschränkt betretbar. Die eingerichteten Absperrungen von Teilen des Waldes sind unbedingt zu beachten.
Das Hagenholz wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes bewirtschaftet. Oberstes Ziel ist es, den Wald als Lebensraum einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt langfristig in einem gesunden und stabilen Zustand zu erhalten und zu entwickeln. Dies wird durch die betreuenden Stellen, die Anstalt Niedersächsische Landesforsten (Forstamt Liebenburg) und den SRB gewährleistet. Darüber hinaus ist der gesamte Stadtwald seit 2003 nach dem Waldzertifizierungssystem PEFC zertifiziert. Er unterliegt damit einer unabhängigen Kontrolle der aktuellen Standards ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit.