Da der Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrern durch die Verlegung der Zufahrt größtenteils vermieden wird, wird hier das Gefahrenpotenzial für die Verkehrsteilnehmer verringert.
Damit den Fahrzeugen die notwendige Zufahrtsbreite zu Verfügung steht, wird der Städtische Regiebetrieb (SRB) die Seitenstreifen dieses Wegeabschnittes mit einer Schotterdecke verbreitern.
Diese Arbeiten werden in der 19. und 20. Kalenderwoche durchgeführt. Dabei kann es zu Behinderungen des Rad- und Fußverkehrs kommen.