Ab dem 23. September 2020 können die Förderanträge bei der NBank eingereicht werden. Das Innovations- und Investitionspaket ist Teil des Konjunkturprogramms, welches der Landtag im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts im Juli beschlossen hat.
Vor allem die Programme „Neustart Niedersachsen Investition“ und „Neustart Niedersachsen Innovation“ sollen niedersächsischen Unternehmen zu Gute kommen, die zwischen April und Juni einen Umsatzrückgang verzeichnet haben.
Die Förderung von Investitionen kann von allen Unternehmen im gewerblichen Bereich beantragt werden. Die Investitionen sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Unternehmen können Zuschüsse bis zu 250.000 Euro (Automobilwirtschaft bis zu 800.000 Euro) erhalten.
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Das Innovationsförderprogramm kann von allen Unternehmen beantragt werden für Innovationsvorhaben, die ein verbessertes Produkt, ein verbessertes Produktionsverfahren oder eine verbesserte Dienstleitung im Unternehmen hervorbringen. Erstattet werden 60 Prozent der Ausgaben (Automobilwirtschaft 75 Prozent), der maximale Zuschuss liegt bei 800.000 Euro.
Die Personalausgaben müssen über 50 Prozent der Ausgaben betragen. Die Innovationsgutscheine kommen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis 500 Beschäftigte zu Gute. Mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro können 80 Prozent der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die extern beauftragt wurden, gefördert werden.