Für Heilkundeausübende im Sinne des Heilpraktikergesetzes besteht seit dem 1. Januar 2020 eine Anzeigepflicht über die Ausübung ihrer Tätigkeit.
Demnach müssen Heilpraktiker/innen dem Gesundheitsamt unverzüglich ihre Tätigkeit schriftlich anzeigen, wenn sie die Heilkunde ausüben wollen. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die mit der Anzeige vorgelegt werden muss.
In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben.
Die Beendigung der Tätigkeit und der Änderungen der angegebenen Daten sind dem Gesundheitsamt ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
Auch alle Heilpraktiker/innen, die bereits vorher eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und weiterhin ausüben, sind zu der Anzeige bis Sonntag, 1. März 2020 verpflichtet. Es handelt sich nicht um eine neue Beantragung der Erlaubnis, sondern nur um eine Meldepflicht.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter, in welcher Form Sie Ihre Tätigkeit anzeigen müssen. Das hiesige Gesundheitsamt hält unten auf dieser Seite einen Vordruck zum Download bereit.
(Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 17.12.2019, Änderung § 7a im Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst)