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Salzgitter

Hinweise zur Impfpflicht gemäß Masernschutzgesetz

Am 1. März 2020 tritt das sogenannte Masernschutzgesetz in Kraft.

Symbolbild eines Impfausweises

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder die älter als ein Jahr sind, die in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern und an Schulen betreut werden und alle Personen, die dort tätig sind, einen Schutz gegen Masern nachweisen müssen. Dies muss der Leitung der entsprechenden Einrichtung gegenüber nachgewiesen und dokumentiert werden.

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  • PantherMedia / Astrid Gast