Da die technischen Voraussetzungen derzeit noch nicht vorliegen, wird der Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren bis auf Weiteres, spätestens bis zum 01.01.2024, verschoben.
Die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen sind abweichend von den ab 1. Januar 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen als Dokumente in Papierform zu übermitteln. Dies gilt auch für Anträge nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz.