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Salzgitter

Bebauungsplan für Salzgitter-Immendorf kann eingesehen werden

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Imd 5 für Salzgitter-Immendorf „Östlich Lähnweg“ in Verbindung mit der 106. Änderung des Flächennutzungsplans können eingesehen werden.

Veröffentlicht sind die Pläne vom 27.04.2022 bis 11.05.2022 unter folgender Internet-Adresse:

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt, einzusehen.

Das Plangebiet umfasst eine ca. 1,3 ha große Fläche im Süden Immendorfs zwischen dem Lähnweg und dem Ortsrand. Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen.

Ziel der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sondergebiets „Reitsport/Wohnen“, um die Errichtung eines Reitsportgeländes mit benachbarter Wohnnutzung zu ermöglichen. 

Um den Bebauungsplan an dieser Stelle aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können ist die 106. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Ziel der Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich ist die Änderung der Darstellung gewerbliche Baufläche (G) bzw. gemischte Baufläche (M) in Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung „Reitsport/Wohnen“.

Telefonische Auskünfte zur Planung sind zu folgenden Zeiten erhältlich:

•  Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

•  Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

unter den Telefon-Nummern 05341 / 839-3526, -4062, -3533 oder -3520. 

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