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Salzgitter

Bebauungsplan ist rechtsverbindlich

Der Bebauungsplan Est 6, 1. Änderung für Salzgitter-Engelnstedt „Gewerbegebiet östlich Peiner Straße“ ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 57 am 30.12.2021 rechtsverbindlich geworden.

Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Zusammenfassende Erklärung werden vom Tage der Bekanntmachung an dauernd zur Einsichtnahme im Fachgebiet Stadtplanung (Rathaus, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter-Lebenstedt) bereitgehalten.

Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag, Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

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