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Salzgitter

Bebauungsplan für Salzgitter-Ringelheim kann eingesehen werden

Der Bebauungsplan Rgh 20 für Salzgitter-Ringelheim „Nordost“ in Verbindung mit der 99. Änderung des Flächennutzungsplans kann eingesehen werden.

Veröffentlicht sind die Pläne vom 11.05.2022 bis 25.05.2022 unter folgender Internet-Adresse:

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt, einzusehen.

Das Plangebiet umfasst eine ca. 5,5 ha große Fläche im Nordosten von Salzgitter-Ringelheim, östlich der Haverlahstraße, zwischen dem Wirtschaftsweg der Feldinteressentenschaft im Norden und der Alten Heerstraße im Süden. Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen. 

Ziel der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA), um den Bedarf an Einfamilienhausgrundstücken in Salzgitter-Ringelheim zu befriedigen. 

Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können ist die 99. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Ziel der Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich ist die Änderung der Darstellung Fläche „vorwiegend Landwirtschaft“ in Wohnbaufläche (W). Um die Wohnbaulandentwicklung für Salzgitter-Ringelheim langfristig bauleitplanerisch abzusichern wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung für einen möglichen zweiten Bauabschnitt nach Norden bis an die Haverlahstraße erweitert. Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen.

Telefonische Auskünfte zur Planung sind zu folgenden Zeiten erhältlich:

•  Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

•  Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

unter den Telefon-Nummern 05341 / 839-3526, -4062, -3533 oder -3520. 

 

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