Die im Lageplan gekennzeichnete Fläche ist 529 qm groß, folglich liegt das Mindestangebot bei 79.350,00 €. Der Abwasserbeitrag ist im Kaufpreis enthalten. Straßenausbaubeiträge fallen nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht an. Die Hausanschlusskosten (auch der Hauptleitung auf das Grundstück) trägt der Erwerber.
Die Bebaubarkeit der Fläche richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Das heißt, ein Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Ein Teil der zu verkaufenden Fläche (siehe Schraffierung) ist im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt. Daher muss im Rahmen eines Bauantrages eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan erfolgen. Sofern auf der gekennzeichneten Teilfläche keine Hochbauten errichtet werden, steht einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nichts entgegen.
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung tragen die Käufer.
Die Fertigstellung des Objektes hat spätestens 3 Jahre nach Kauf des Grundstückes zu erfolgen.
Ihr Kaufpreisangebot mit Ihren persönlichen Daten reichen Sie bitte ist bis zum 08.07.2022 bei der Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung, Postfach 10 06 80, 38206 Salzgitter in einem verschlossenen Umschlag mit dem Zusatz „Grundstück Am Berg nicht öffnen“ ein.
Weitere Informationen: Telefon 05341 / 839-3719 oder E-Mail sabrina.bartmannstadt.salzgitterde
Informationen zur möglichen Bebauung: Telefon 05341 / 839-3526 oder E-Mail wolfgang.chmielstadt.salzgitterde