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Salzgitter

Führerscheintausch für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist: 19. Januar 2023.

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre Führerscheine tauschen.
Der Fachdienst BürgerService und Ordnung weist darauf hin, dass bis zum Stichtag 19.01.2023 die Führerscheine von Personen getauscht werden müssen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden und noch im Besitz eines alten (rosafarbenen oder grauen) Papierführerscheins sind.

Für die nachfolgenden Jahrgänge enden die Fristen gestaffelt in den nachfolgenden Jahren. Die Übersicht der Umtauschfristen gibt es untenstehend und  an dieser Stelle.PDF-Datei83,30 kB

Personen, die vor 1953 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, haben bis zum 19.01.2033 Zeit für den Umtausch.

Der Fachdienst BürgerService und Ordnung bittet um Verständnis, dass es bei zunehmenden Umtauschanträgen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung sowie der Erreichbarkeit der Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter kommen kann. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Terminvereinbarung.


Wie mache ich den Führerscheintausch?

Bei dem Pflichtumtausch geht es zunächst um die Bürgerinnen und Bürger, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1959 bis 1964 gehören. Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.01.2023 umgestellt sein.

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen lassen möchten, benötigen einen Termin im Autoservicepark der Stadt Salzgitter in der Neißestraße. Buchbar ist dieser Termin über die Internetseite der Stadt Salzgitter (www.salzgitter.de, Stichwort „Online-Terminvergabe“) oder telefonisch über die Hotline 05341/839-3000.

Zu dem gebuchten Termin müssen dann folgende Unterlagen mitgebracht werden: 

  • gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • der aktuelle Führerschein 
  • eine Gebühr in Höhe von 30,40 Euro, da der fertiggestellte Führerschein direkt an die Bürgerinnen und Bürger verschickt wird; ein zweiter Termin zum Abholen entfällt dadurch (Kartenzahlung ist im Autoservicepark möglich)
  • Falls der Führerschein nicht in Salzgitter ausgestellt wurde: Abschrift der Führerscheinkarteikarte vor Antragstellung bei der ausstellenden Behörde anfordern und an die Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter schicken lassen. 

Im Autoservicepark ist ein Antrag auszufüllen. Dieser kann auch schon vorab auf der Internetseite der Stadt Salzgitter abgerufen werden unter dem Link:  https://www.salzgitter.de/rathaus/downloads/asp/downloads-auto/fahrerlaubnis.pdfDOCX-Datei27,99 kB

Weitere Informationen:

Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten. Alle grauen beziehungsweise rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden.

Bei den Papierführerscheinen richtet sich die Frist für den Umtausch nach dem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen, die vor dem 19.03.2013 ausgestellt wurden (Ausstellungsdatum ist unter Nr. 4a auf dem Führerschein zu finden), nach dem Ausstellungsjahr.

Eine Übersicht über die Tauschtermine finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt Salzgitter unter dem Stichwort „Führerscheintausch“.

Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt grundsätzlich unverändert bestehen. Ausnahmen kann es geben bei der Klasse 2 (LKW) bzw. Klasse T (große Traktoren). Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre lang gültig. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. 

Die erste Frist betraf die Jahrgänge 1953 bis 1958, die ihre Führerscheine bis zum 19. Juli 2022 umgestellt haben mussten.

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Bildnachweise

  • PantherMedia / Klaus-Peter Wolf