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Salzgitter

Allgemeinverfügung zur Masernimpfpflicht erlassen

Bereits am 1. März 2020 trat das sogenannte „Masernschutzgesetz“ als eine Regelung innerhalb des Infektionsschutzgesetzes in Kraft.

Bis zum 31. Juli 2022 mussten aufgrund dessen alle nach 1970 geborenen Personen einen vollständigen Impfschutz nachweisen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort beschäftigt sind.

Hierzu gehören unter anderem Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte sowie Tagespflegepersonen. Weiterhin auch medizinische Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser oder Arztpraxen. Gegenüber der Leitung der entsprechenden Einrichtung muss dies dokumentiert werden.

Die Stadt Salzgitter hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt vom 29. Juli 2022 veröffentlicht, mit der alle betroffenen Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet werden, für entsprechende Meldungen ab Montag, 1. August, das zentrale Meldeportal des Landes Niedersachsen „Mebi“ ( www.mebi-niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) zu nutzen. Meldungen in anderer Form werden nicht anerkannt.

Die Informationen aus dem Portal können direkt in die Datenbanken des Gesundheitsamtes zur weiteren Verarbeitung übernommen werden.

Amtsblatt der Stadt Salzgitter:

Weitere Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit:

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