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Salzgitter

Ratssitzung am 31. März

Die Kreisstraße 1 zwischen Salzgitter-Lichtenberg und Burgberg wird mit baulicher Ertüchtigung der Hangsicherung ausgebaut. Dies hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 31. März entschieden.

In der Kehre (Serpentine) sind seit einigen Jahren Schäden aufgetreten, die sich als markante Risse in der Asphaltbefestigung zeigten. Diese Risse wurden bisher im Rahmen der Straßenunterhaltung saniert. Es stellte sich jedoch immer wieder das gleiche Schadensbild ein.

Informiert wurde das Gremium über eine Strategie zur Sicherung der Ärzteversorgung in Salzgitter. Denn diese ist angespannt und droht in den kommenden Jahren noch schwieriger zu werden. Die Gründe und Rahmenbedingungen sind dem Rat und den Ortsräten bereits im sogenannten „Hausärztekonzept“ (3765/17-MV) vorgelegt worden. Dabei geht es um die Umsetzung konkreter Praxissituationen und auch um eine langfristige Strategie einer zukunftsgerichteten Versorgungsstruktur in Salzgitter bzw. den umgebenden Bereichen. 

Da davon auszugehen ist, dass sich die Gesamtrahmenbedingungen, auch die bürokratischen Hürden, nicht verändern bzw. erst in mehreren Jahren Wirkung zeigen werden, soll eine grundlegende Anpassung der Versorgungsstrukturen diskutiert werden. Dafür ist eine dauerhafte Arbeitsstruktur vorgesehen, in der die politischen, aber auch die fachlichen Fragestellungen vertieft besprochen und Lösungen erarbeitet werden sollen. 

Verlängert wird nach Zustimmung des Rates die Vereinbarung zwischen der Stadt Salzgitter und dem Freiwilligen-Zentrum-Salzgitter e.V. anlässlich der Regelung des Aufgabenvollzugs im Rahmen der Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, die Renaturierungsmaßnahme im Fuhseabschnitt zwischen der BAB 39 und der Theodor-Heuss-Straße durchzuführen. Die Umgestaltung des Fuhseabschnitts erfolgt dabei ausschließlich auf stadteigenen Grundstücken. 

Die Änderung der "Geschäftsordnung Rat" hat das Stadtparlament ebenfalls beschlossen. Anlässlich der Sitzung des Rates am 02.02.2022, in welcher der Presse mit Verweis auf die Geschäftsordnung Rat durch Widerspruch eines Ratsmitgliedes das Anfertigen von Bildaufnahmen nicht gestattet wurde, hat die Verwaltung die aktuelle Rechtslage geprüft. Demnach sind nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in öffentlichen Sitzungen Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung in der Sitzung nicht gefährden. Das Persönlichkeitsrecht tritt hierbei nach der einschlägigen Kommentierung regelmäßig hinter dem Grundrecht auf Pressefreiheit zurück, da die Ratsmitglieder durch die Teilnahme an den Sitzungen des Rates nicht als Privatperson betroffen sind, sondern als Amtsträger.

Weiter Tagesordnungspunkte: Klimaschutz-Fokuskonzept Mobilität, Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, Abwasserbeseitigungssatzung

Zum Ende der Sitzung folgten die Anträge und Anfragen der Fraktionen. Die aktuelle und ausführliche Tagesordnung kann im Bürgerinformationssystem über salzgitter.de eingesehen werden.

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