Diese war aufgrund der Kosten für die neue Grundschule Nord nötig geworden. Der umfangreichere 2. Nachtrag wird dann in der Mai-Sitzung des Gremiums entschieden.
Auf der Tagesordnung stand weiterhin die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. Die für den Bereich der Stadt Salzgitter geltenden Taxentarife sind seit dem 01.01.2021 verbindlich. Im Taxengewerbe besteht neben der Betriebs- und Beförderungspflicht eine gesetzlich verankerte Tarifpflicht.
Die per Verordnung festgelegten Beförderungsentgelte dürfen von den Taxenunternehmen weder unter- noch überschritten werden. Mit den gegenwärtig geltenden Taxentarifen ist nach den Ausführungen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. eine Kostendeckung im Taxengewerbe in Salzgitter allerdings nicht mehr zu erreichen. Das Stadtparlament hat eine Erhöhung der Entgelte um bis zu drei Prozent je Fahrt genehmigt.
Zum Ende der Sitzung folgten die Anträge und Anfragen der Fraktionen. Die aktuelle und ausführliche Tagesordnung kann im Bürgerinformationssystem über salzgitter.de eingesehen werden.