Die 100 allgemeinen Wahlbezirke im Stadtgebiet und die Briefwahlbezirke müssen am Wahltag zwingend vollständig besetzt werden. Aufgrund der Erfahrungen bei den Wahlen aus dem letzten Jahr ist wieder zu erwarten, dass das Briefwahlaufkommen deutlich erhöht sein wird.
Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand bestehend aus 8 Personen aus dem Kreise der Wahlberechtigten zu berufen. Es werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wahlhelfer müssen jedoch zur Wahl wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist grundsätzlich jede/r deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren, der seit drei Monaten im Land Niedersachsen wohnhaft ist. Die bereits erfahrenen Wahlhelfer werden gebeten, für das Engagement zum Beispiel im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis zu werben.
Wer Interesse an diesem Amt hat, meldet sich bitte
- per E-Mail wahlhelferstadt.salzgitterde
- telefonisch unter 05341 / 839-4393 oder -4394
- über ein Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab) auf salzgitter.de
Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro am Tag der Wahl in bar ausgezahlt. Das ist es aber nicht allein. Die Wahrnehmung dieser staatsbürgerlichen Pflicht gibt Gelegenheit sich zu engagieren und vor Ort daran mitzuwirken, dass die Wahlhandlung zuverlässig verläuft.
Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Demokratie lebt davon, dass Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen - beispielsweise als Wahlhelfer. Deshalb sollte, so das Wahlbüro der Stadt, die Gelegenheit genutzt werden, an dem Wahlsonntag ein Stück Demokratie "live" zu erleben.
Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Ein Wahlvorstand besteht aus acht Personen und setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer, den jeweiligen Stellvertretern und vier Beisitzern. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören die Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der Stimmen, die Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Vorbereitung der Wahl beginnt um 7:30 Uhr - zu diesem Zeitpunkt müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind - jeder einzelne Wahlhelfer ist in der Regel einen halben Tag im Einsatz (vor- oder nachmittags nach Absprache im Wahlvorstand).
Nach Schließung der Wahllokale erfolgt dann durch den gesamten Wahlvorstand die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses in dem jeweiligen Wahlbezirk.