Eine neue Antragstellung für laufend bewilligte Fälle ist nicht erforderlich.
Die Bescheide werden in 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst und eine Nachzahlung der Leistungen erfolgt spätestens bis Ende Februar.
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Die Wohngeldstelle der Stadt Salzgitter informiert, dass es aufgrund der vorbereitenden Umstellungsmaßnahmen, der EDV-Anpassungen und erforderlicher Neuberechnungen aufgrund der Einführung des Gesetzes „Wohngeld plus“ zu Verzögerungen bei der Auszahlung von Geldleistungen kommen kann.
Eine neue Antragstellung für laufend bewilligte Fälle ist nicht erforderlich.
Die Bescheide werden in 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst und eine Nachzahlung der Leistungen erfolgt spätestens bis Ende Februar.