Ab dem 1. Januar 2024 werden dort sämtliche Verfahren digital bearbeitet und abgewickelt. Antragstellende Personen können ab diesem Zeitpunkt den neuen Service über den folgenden Link erreichen:
Nach der Niedersächsischen Bauordnung sind ab Januar folgende Anzeigen, Mitteilungen, Anträge und Anfragen digital an die untere Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln:
- Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage
- Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme
- Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen
- Anträge auf Zulassung einer Abweichung
- Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung
- Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung
- Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids
- Bauvoranfragen und
- Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung
Voraussetzung für das digitale Einreichen der oben genannten Verfahrensarten ist die Verwendung eines Nutzerkontos mit festgelegten Sicherheitsanforderungen. Für den Identitätsnachweis wird die so genannte BundID benötigt.
Die Stadt Salzgitter bietet für interessierte Entwurfsverfassende eine Präsentation des neuen, digitalen Verfahrens in Form einer Videokonferenz an. Als Termine sind der 13.12.2023, 14 Uhr, und der 14.12.2023, 10 Uhr, vorgesehen. Wer hieran teilnehmen möchte, kann sich spätestens bis zum 12.12.2023 über die E-Mail-Adresse bauordnungstadt.salzgitterde mit Nennung des Wunschtermins anmelden.