Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben. Wer in 2024 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet werden, hat die Möglichkeit, der Übermittlung der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder über das Online-Formular eingelegt werden.
Übermittlung von Daten widersprechen
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial werden dem Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt: Familienname, Vorname und die gegenwärtige Anschrift.