Im Einzelnen sind folgende Datenübermittlungen möglich:
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört
- an Presse und Rundfunk sowie Mandatsträger: Alters- und Ehejubiläen
- an die Stadt für Ehrungen aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen
- an das Bundesverwaltungsamt aus Anlass von 65-, 70-, 75- und 80-jährigen Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen und aus Anlass der Vollendung des 100. Lebensjahres und eines jeden weiteren Lebensjahres
- Übermittlung an Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- an Adressbuchverlage
Einwohner, die mit der vorgenannten Datenübermittlung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch in den Bürgercentern einzulegen. Für den Widerspruch sollte das dafür vorgesehene Online-Formular genutzt werden.
Wer bereits eine Erklärung zu Widerspruchsrechten bei der Stadt Salzgitter abgegeben hat, braucht diese nicht zu erneuern, kann allerdings, wenn gewünscht, jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der eingelegten Widersprüche zu den genannten Datenübermittlungen vornehmen.