Grundsätzlich gilt:
Offenes Feuer sowie Lagerfeuer sind auf öffentlichen Flächen generell gemäß Gefahrenabwehrverordnung verboten. Übrigens sind angemeldete Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer eine Ausnahme. Diese sind unabhängig vom Ort des Feuers vier Wochen vorher beim Fachgebiet Umwelt anzumelden. In den Wäldern gilt gemäß Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG) immer vom 1. März bis 31. Oktober ein Verbot von offenem Feuer, wozu auch das Rauchen gehört.
Explizit zum Grillen an öffentlichen Plätzen gilt:
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Salzgitter regelt genau, wann das Grillen an öffentlichen Grillplätzen erlaubt und wann verboten ist.
Ein Grillverbot gilt, wenn der vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichte Graslandfeuerindex für die Station Braunschweig die Stufe 4 (hohe Brandgefahr) oder die Stufe 5 (sehr hohe Brandgefahr) ausweist. Diesen Index gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) auf seinen Internetseiten (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)heraus.
Wenn Stufen 4 oder 5 des Graslandfeuerindex erreicht sind, wo darf man dann nicht mehr grillen?
Wenn diese Stufen erreicht sind, gilt das Verbot zum Grillen für die folgenden Grillplätze und -flächen in Salzgitter für:
- die vier öffentlichen Grillplätze am Salzgittersee:
- Reppnersche Bucht,
- in der Nähe des Tauchereinstiegs,
- in der Nähe der Grundschule am See,
- am Piratenspielplatz,
- die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege:
- in Gebhardshagen (Gustedter Straße am Steinbruch),
- Lichtenberg (Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine),
- Salder (Steinbruch am Hasselberg).
Grundsätzlich ist beim Grillen an öffentlichen Grillplätzen folgendes zu beachten:
- es darf ausschließlich Grillkohle in feuerfesten Grills verwendet werden,
- die Grillkohle muss nach dem Grillen vollständig gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt werden und
- Grills dürfen nicht auf dem Boden von Rasenflächen stehen (z.B. Einmalgrills ohne Standbeine).
Was passiert, wenn man sich nicht an das Grillverbot hält?
Die Stadt Salzgitter überwacht die Einhaltung des Grillverbotes. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Tipps zum Grillen von der Feuerwehr
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Salzgitter gibt für das private Grillen und das Verhalten im Straßenverkehr folgende Tipps:
- Auch im privaten Bereich kann es beim Grillen durch Unachtsamkeit schnell zu Unfällen oder Bränden kommen. So ist die Verwendung von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Spiritus oder Benzin aufgrund der Verpuffungsgefahr lebensgefährlich!
- Der Betrieb eines Grills sollte nur auf befestigtem und nicht brennbaren Untergrund (keine Rasenflächen) sowie unter Bereithaltung eines geeigneten Löschmittels wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Löschdecke erfolgen.
- Kinder sollten in der Nähe eines Grills jederzeit beaufsichtigt werden und einen Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern einhalten!
Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Entstehungsbrände können durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung gehindert werden, jedoch sollte dabei immer die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen.
Hier finden Sie den aktuellen Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes:
Hinweis: Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht den Graslandfeuerindex nur im Zeitraum März bis Oktober
Infos des Deutschen Wetterdienstes zum Graslandfeuerindex:
Index für die Feuergefährdung von offenem Gelände
Der Graslandfeuerindex (GLFI) beschreibt die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Er zeigt das witterungsbedingte Feuerrisiko in 5 Gefahrenstufen an: 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr – ebenso wie bei dem für Waldlandschaften verwendeten Waldbrandgefahrenindex (WBI).
Die Karten und Daten auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes werden einmal am Tag gegen 05:00 UTC (07:00 MESZ bzw. 06:00 MEZ) aktualisiert.