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Salzgitter

Zuzugstopp für anerkannte Flüchtlinge bleibt bestehen

Oberbürgermeister Frank Klingebiel und Landtagsabgeordneter Stefan Klein: Zuweisung von Flüchtlingen nach Salzgitter wird lageangepasst begrenzt; Zuzugstopp für anerkannte Flüchtlinge bleibt bestehen!

Oberbürgermeister Frank Klingebiel erläutert: „Nach langen und intensiven Gesprächen, die ich und Landtagsabgeordneter Stefan Klein gemeinsam mit Innenministerin Daniela Behrens geführt haben, gab es gestern eine Verständigung zwischen der Innenministerin und mir, das bisherige Verfahren der Zuweisung und Verteilung von Geflüchteten vorübergehend der Lage in Salzgitter anzupassen. Ich bin sehr erleichtert, dass MdL Stefan Klein und ich die Innenministerin in eindringlichen Schilderungen von der niedersachsenweit einzigartigen Flüchtlingssituation und den damit einhergehenden großen Herausforderungen in unserer Stadt überzeugen konnten. Ich danke unserer Innenministerin Daniela Behrens für die erneute temporäre Atempause, die Sie uns ab Oktober 2023 für die Aufnahme, Betreuung und vor allem Integration der in Salzgitter lebenden Flüchtlinge gewährt. Diese Atempause ist auch zwingend notwendig, um den sozialen Frieden in Salzgitter nicht weiter zu gefährden. Mit der Begrenzung, innerhalb des nächsten Jahres nicht mehr als 200 Zuweisungen und damit Verteilungen von Flüchtlingen nach Salzgitter vorzunehmen, und dem grundsätzlichen Zuweisungsstopp für Kinder und Jugendliche werden unsere am Limit stehenden Bildungseinrichtungen Kita und Schule jetzt in Ihrer enorm hohen persönlichen Arbeitsbelastung nicht noch zusätzlich herausgefordert. Dies ist ein wichtiges Signal an alle in Kita und Schule tätigen Fachkräfte.“

MdL Stefan Klein ergänzt:

„Diese Einigung mit dem Land zeigt, dass sowohl unsere Situation auf Landesebene gesehen und andererseits auch unsere eigenen Bemühungen anerkannt werden. Es ist aber auch offensichtlich, dass es für das Miteinander in unserer Stadt neben dieser Vereinbarung weitere Unterstützungsbedarfe gibt, bspw. im Bildungsbereich.“ Stefan Klein führt weiter aus. „Die Zusage, vor allem Geflüchtete zuzuweisen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichern werden bzw. bei Betrachtung ihrer bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie familiären Lebenssituation davon auszugehen ist, nutzt den hiesigen Unternehmen und führt nicht zu weiteren Ausgaben und ist daher ebenfalls zu begrüßen.“

Konkret lautet die Verständigung:

1. In die Stadt Salzgitter werden innerhalb eines Jahres nicht mehr als 200 Zuweisungen und damit Verteilungen erfolgen. Eine Zuweisung und Verteilung von Geflüchteten darüber hinaus wird vorläufig ausgesetzt. Die Stadt Salzgitter erklärt sich bereit, in jedem Fall nicht weniger als 200 Geflüchtete innerhalb eines Jahres aufzunehmen.

2. Diese Verfahrensweise beginnt mit der Festsetzung des Gesamtverteilkontingents zu Beginn des Monats Oktober 2023 zu laufen und endet zum 30.09.2024.

3. Die durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen erfolgenden Festsetzungen für die Stadt Salzgitter bleiben hiervon unberührt. Eine etwaige Unterquote ist ab dem 01.10.2024 in Abstimmung mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen abzubauen.

4. Sofern sich der Aufbau einer Unterquote abzeichnet, vereinbaren die Stadt Salzgitter sowie die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zeitnah einen verbindlichen Abbauplan dieser Unterquote, welcher mit Ablauf des 30.09.2024 in Kraft tritt.

5. Die Zuweisung von verteilfähigen Kindern und Jugendlichen bleibt auf Anspruchsfälle beschränkt.

6. Es sollen vordringlich alleinreisende Geflüchtete der Stadt Salzgitter zugewiesen und in diese verteilt werden, welche ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichern oder bei Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie familiären Lebenssituation zu erwarten ist, dass diese ihren Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes sichern werden.

Hintergrund:

Im Oktober 2017 hat die Niedersächsische Landesregierung auf dringende Initiative von Oberbürgermeister Frank Klingebiel hin - erstmalig und bundesweit zu diesem Zeitpunkt einzigartig - einen Zuweisungsstopp für Flüchtlinge und einen Zuzugsstopp für anerkannte Flüchtlinge (sog. Negative Wohnsitzauflage) in Salzgitter erlassen.

Diese Maßnahmen waren zwingend notwendig, um der Stadt Salzgitter eine Atempause bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu verschaffen und die enormen Herausforderungen - wie z.B. Unterbringung, Bildung und Integration - der hohen Zahl an bereits nach Salzgitter zugezogenen anerkannten Flüchtlinge bewältigen und die Stadtgesellschaft zusammenhalten zu können. Die Systeme in Salzgitter, insbesondere bei Sprachförderung, Betreuung, Kita und Schule, waren seinerzeit durch den schnellen Zuzug von anerkannten Flüchtlingen am Limit angelangt.

Seither haben sich auch mit Hilfe des Landes Niedersachsen (laufende Förderung i. H. v. rund 5 Mio. €/Jahr seit 2017 aus dem Integrationsfonds des Landes Niedersachsen und einmalige Strukturhilfe des Landes Niedersachsen i. H. v. 50 Mio. € für Salzgitter) viele notwendige Integrationsmaßnahmen in Salzgitter umsetzen lassen - vor allem im Ausbau und Betrieb von zusätzlichen Kitas und Schulen.

Im Zuge des unfassbaren Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat Salzgitter seit Kriegsbeginn am 24.02.2022 trotz Zuweisungsstopp und Zuzugsstopp aus humanitären Gründen rund 1.200 vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern - überwiegend Frauen mit Kindern - im Rahmen der Soforthilfe Schutz, Unterkunft und Betreuung gewährt.

Im August 2022, als Bund und Länder einen geregelten Verteilungsmodus für Flüchtlinge und Vertriebene etablierten, wurde der seit Oktober 2017 bestehende Zuweisungsstopp für Salzgitter vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport aufgehoben. Die Bitte des Oberbürgermeisters Frank Klingebiel an den damaligen Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius aus Oktober 2022 führte zu keiner anderen Entscheidung, obwohl Oberbürgermeister Frank Klingebiel eindringlich auf die immer noch bestehende besondere Lage in Salzgitter hingewiesen hatte. Am 01.05.2023 hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel die neue Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens auf die weiter bestehende besondere Lage in Salzgitter hingewiesen und deshalb in mehreren Gesprächen unter Anrechnung ihrer großen Aufnahmeleistung aus der Flüchtlingskrise 2015 bis 2017 und dem Ukrainekrieg seit dem 24.02.2022 um eine Ausnahme von der Flüchtlingszuweisung nach dem EASY-System gebeten. Am 19.09.2023 haben sich Oberbürgermeister Frank Klingebiel unter tatkräftiger Unterstützung des MdL Stefan Klein in den Gesprächen mit Innenministerin Daniela Behrens auf o.a. temporäre, lageangepasste Zuweisung und Verteilung von Flüchtlingen verständigt.

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