Die Bewerberin/der Bewerber muss
- die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
- gesundheitlich zur Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerhandwerk
geeignet sein und dieses schriftlich erklären, - über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
- über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse der deutschen
Sprache verfügen und - die für die Aufgabenerfüllung erforderliche persönliche und fachliche
Zuverlässigkeit besitzen.
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Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.11.2024 (Eingang Behörde) an die Stadt Salzgitter, Fachdienst BürgerService und Ordnung, Postfach 10 06 80, 38206 Salzgitter.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zur Auswahlentscheidung wird die vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herausgegebenen Bewertungsmatrix in modifizierter Form zur Unterstützung herangezogen.
Weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 05341 / 839–3308 oder per E-Mail: frank.bonsestadt.salzgitterde .