Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die oben genannte Bauleitplanung
vom 03.01.2024 bis 19.01.2024
unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt in der 9. Etage zwischen den Räumen 918 und 919 zu folgenden Zeiten einzusehen:
- § Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie
- § Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
Das Plangebiet liegt südöstlich des Stadtteils SZ-Drütte und nordöstlich des Stadtteils SZ-Immendorf. Der Geltungsbereich grenzt an die Straße „Am Stellwerk“ in SZ-Drütte, östlich und südlich an eine Bahnstrecke und westlich an die Bundesstraße B 248. Die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungsplanaufstellung sowie der Flächennutzungsplanänderung sind aus den zugleich veröffentlichten Planausschnitten zu ersehen.
Das Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ zu Stärkung des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist die 110. Änderung N. N. des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“.
Stellungnahmen können innerhalb der oben genannten Frist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planungstadt.salzgitterde gerichtet werden. Stellungnahmen können auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Auskünfte zu der Planung erhalten Sie zu den oben genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Etage, Zimmer-Nr. 915 oder 913; Telefon-Nr. (05341) 839 - 4062, -3520 oder -3527.